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   VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949   

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https://dejure.org/2013,8245
VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949 (https://dejure.org/2013,8245)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.03.2013 - Au 6 K 12.949 (https://dejure.org/2013,8245)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. März 2013 - Au 6 K 12.949 (https://dejure.org/2013,8245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung eines russischen Staatsangehörigen; Überwiegen der öffentlichen Interessen bei Begehung schwerwiegender Straftat; Wiederholungsgefahr bei nicht therapierter Alkoholsucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Das bedeutet aber nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris) steht die Dauer der Befristung nicht mehr im Ermessen der Behörde, sondern unterliegt einer uneingeschränkten, vollen gerichtlichen Überprüfung.

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 19 CE 08.2354

    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; bestandskräftige Ausweisung;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland können das durch Art. 6 GG geschützte Interesse des Ausländers und seines deutschen Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft überwiegen (BayVGH, B.v. 22.10.2008 - 19 CE 08.2354, 19 CE 08.2355, 19 C 08.2356 - juris Rn. 21; VG Augsburg, B.v. 7.2.2010 - Au 1 E 10.223 - juris Rn. 43).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Ausländer schwerwiegende Straftaten, wie Kapitalverbrechen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder andere Delikte von erheblichem Gewicht begangen hat (BayVGH vom 22.10.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Ausreichend für die erforderliche positive Prognose, dass er künftig in der Lage sein wird, ein alkohol- und vor allem straffreies Leben zu führen, ist jedenfalls nicht, dass die Durchführung einer stationären Therapie erst beabsichtigt ist (BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris Rn. 6 und B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).

    Denn die erhebliche Wiederholungsgefahr ergibt sich bereits aufgrund der bisher unbewältigten Suchterkrankung (BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris Rn. 7) und den Erkenntnissen des Gutachters des Landgerichts.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der Behördenentscheidung bzw. von den Verwaltungsgerichten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung voll umfänglich zu überprüfen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14, 15).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Dabei kommt dem Kindeswohl besondere Bedeutung zu (BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 17).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die Anzahl, Art und Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, das Alter des Ausländers bei Begehung dieser Taten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, das der Ausländer verlassen soll, die seit Begehen der Straftaten vergangene Zeit und das seitdem gezeigte Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten, die familiäre Situation und gegebenenfalls die Dauer einer Ehe sowie andere Umstände, die auf ein tatsächliches Familienleben eines Paares hinweisen, Kinder des Ausländers und deren Alter, das Interesse und das Wohl der Kinder, insbesondere auch die Schwierigkeiten, auf die sie wahrscheinlich in dem Land treffen, in das der Betroffene ggfs. abgeschoben werden soll, die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland einerseits und zum Herkunftsland andererseits als Kriterien heranzuziehen (EGMR, U.v. 25.3.2010 - Mutlag/ Bundesrepublik Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325; U.v. 13.10.2011 - Trabelsi/Bundesrepublik Nr. 41548/06 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Ausnahmen müssen durch besondere Umstände des Sachverhalts, aus denen sich im Einzelfall eine abweichende Interessenbewertung zu Gunsten des Ausländers ergibt, gerechtfertigt sein (BVerwG, U.v. 31.8.2004 - 1 C 25.03 - juris Rn. 16).
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die Anzahl, Art und Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, das Alter des Ausländers bei Begehung dieser Taten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, das der Ausländer verlassen soll, die seit Begehen der Straftaten vergangene Zeit und das seitdem gezeigte Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten, die familiäre Situation und gegebenenfalls die Dauer einer Ehe sowie andere Umstände, die auf ein tatsächliches Familienleben eines Paares hinweisen, Kinder des Ausländers und deren Alter, das Interesse und das Wohl der Kinder, insbesondere auch die Schwierigkeiten, auf die sie wahrscheinlich in dem Land treffen, in das der Betroffene ggfs. abgeschoben werden soll, die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland einerseits und zum Herkunftsland andererseits als Kriterien heranzuziehen (EGMR, U.v. 25.3.2010 - Mutlag/ Bundesrepublik Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325; U.v. 13.10.2011 - Trabelsi/Bundesrepublik Nr. 41548/06 - juris Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    In diesen Fällen können auch gewichtige familiäre Belange hinter dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, weil den Staat im Hinblick auf Art. 1 und 2 GG die Pflicht trifft, seine Bürger vor entsprechenden Gewaltdelikten zu schützen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
    Sachverständigengutachten können hierzu lediglich eine Hilfestellung bieten (BVerfG, B.v. 23.9.1991 - 2 BvR 1327/89).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243

    Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 10 B 12.2008

    Ägyptischer Staatsangehöriger; Ermessensausweisung; Verurteilung zu 4 Jahren und

  • VG Augsburg, 17.02.2010 - Au 1 E 10.223

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Bayern, 15.10.2003 - 10 ZB 03.1968
  • VGH Bayern, 01.03.2001 - 24 ZS 01.452
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